§ 1 GEGENSTAND DER ORDNUNG
1. Die Ordnung bestimmt Grundsätze der Dienstleistungserbringung, Haftung und des Aufenthalts auf dem Residenzgelände und ist Bestandteil des Vertrages, zum Abschluss dessen es durch Unterzeichnung der Meldungskarte, sowie Vornahme der Reservierung und Leistung der Anzahlung oder Gebühr für den Aufenthalt in der Residenz kommt. Bei Vornahme der o.g. Tätigkeiten bestätigt der Gast, dass er sich mit den Bedingungen der Ordnung vertraut machte und diese annimmt.
2. Die Ordnung gilt für alle Gäste, die sich auf dem Residenzgelände Spa&Wellness Nad Wodospadem aufhalten.
3. Die Ordnung wurde in der Rezeption der Residenz, jedem Appartement, sowie auf der Website der Residenz www.nadwodospadem.eu zur Einsicht bereitgestellt
§ 2 HOTELTAG
1. Die Appartements werden für Hoteltage gemietet.
2. Der Hoteltag dauert vom 15:00 bis 12:00 Uhr des nächsten Tages. Auf unserer Gästen erwarten wir bis 18.00 Uhr.
3. Einen Antrag auf Verlängerung des Hoteltages hat der Gast in der Rezeption so schnell, wie möglich zu stellen. Die Residenz kann den Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts nicht berücksichtigen, falls alle Übernachtungsplätze (Appartements) besetzt sind, oder im Fall von Gästen, die die geltende Ordnung nicht beachten.
4. Die Residenz hält sich das Recht vor, die Aufenthaltsverlängerung des Gasts bei Nichtleistung der vorigen vollen Zahlung für den bisherigen Aufenthalt zu verweigern.
§ 3 RESERVIERUNG UND ANMELDUNG
1. Eine Grundlage für die Anmeldung des Gasts ist, dem Mitarbeiter der Rezeption den Identitätsausweis mit dem Lichtbild vorzulegen und das Meldungsbuch zu unterzeichnen.
2. Der Residenzgast kann das Appartement an Dritte auch nicht dann übergeben, falls die Zeit nicht abgelaufen ist, für die er die fällige Aufenthaltsgebühr entrichtete.
3. Die in der Residenz nicht angemeldeten Personen können sich im Hotelzimmer als Gast vom 7:00 bis 21:00 Uhr aufhalten. Ausschließlich nach voriger Vereinbarung.
4. Die Residenz kann die Aufnahme des Gasts verweigern, der während des vorigen Aufenthalts die Ordnung, insbesondere durch Verursachung des Schadens am Eigentum der Residenz oder Eigentum der Gäste, Schadens an Person eines Gasts, an einem Mitarbeiter der Residenz oder anderen Personen, die sich in der Residenz aufhalten, grob verletzte.
5. In manchen Fällen hält sich die Residenz das Recht vor, Aufenthaltsgebühren im Voraus zu erheben.
6. Die Reservierung gilt als garantiert, falls eine Vorzahlung in Höhe von 30% des Werts innerhalb von 4 Tagen nach Abgabe der Reservierung geleistet wurde. Fehlende Anzahlung kann mit Stornierung der Reservierung resultieren.
7. Wird auf die garantierte Reservierung verzichtet, zahlt die Residenz die Höhe der Anzahlung dann zurück, falls das Verzichten spätestens 7 Tage vor der geplanten Anreise erfolgte.
8. Falls der Gast im geplanten Termin bis 18:00 Uhr nicht kommt, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet und die Reservierung storniert (es sei denn, dass die Parteien anders bestimmen).
9. Beim Verzicht auf den Aufenthalt während des Hoteltages, zahlt die Residenz die Gebühr für nicht genutzten Teil des Aufenthalts nicht. .
10. Wenn der Gast die Buchung 3 Tage vor der Ankunft storniert, wird die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt belastet.
§ 4 DIENSTLEISTUNGEN
1. Die Residenz erbringt Dienstleistungen gemäß ihrer Kategorie und Standard.
2. Bei Einwänden bezüglich der Qualität der Dienstleistungen wird der Gast gebeten, diese an die Rezeption anzumelden, was dem Mitarbeiter der Residenz ermöglicht, den Standard der zu erbringenden Dienstleistungen zu erhöhen.
3. Die Residenz ist verpflichtet, den Gästen folgendes zu sichern:
– Bedingungen für die komplette und ungezwungene Erholung,
– sicheren Aufenthalt, darunter Sicherheit der Geheimhaltung von Informationen über den Gast,
– professionelles und freundliches Personal im Bereich aller in der Residenz zu erbringenden Dienstleistungen,
– Zimmerreinigung und Ausführung von notwendigen Gerätereparaturen bei Abwesenheit des Gasts, und in seiner Anwesenheit nur dann, falls er damit einverstanden ist.
4. Zusätzlich erbringt die Residenz auf Wunsch des Gasts folgende Dienstleistungen:
– Erteilung von Informationen, die sich auf den Aufenthalt und die Reise beziehen,
– Aufbewahrung von Geld und Wertsachen im Hoteltresor während des Aufenthalts des Gasts in der Residenz mit Vorbehalt von § 6 Abs. 4 der Ordnung,
– Aufbewahrung vom Gepäck des Gasts,
– Taxi-Bestellung
5. Außerdem besteht die Möglichkeit, den Gast von Flughafen, Bahnhof und Bushaltestelle nach festgelegtem Kilometersatz abzuholen oder zu fahren.
6. Die Mahlzeiten sind serviert:
– Frühstück 8.00-9.30,
– Mittagessen 14.00-16.00,
– Abendessen 18.00-19.00.
7. Zone Spa & Wellness ist von 8.00 bis 12.00 und 15.00 bis 21.00.
8. Abend Bar:
– Montag bis Donnerstag und Sonntag 20: 00- 22.00
– Freitag, Samstag – von 20.00 bis 23.00 Uhr
Kinder unter 12 Jahre alt sind nicht nach 20:00 Uhr im Billardsaal und eine Bar erlaubt.
§ 5 HAFTUNG DER GÄSTE
1. Kinder unter 12. Jahren haben sich auf dem Residenzgelände unter ständiger Aufsicht von rechtlichen Betreuern zu befinden. Die rechtlichen Betreuter tragen materielle Haftung für sämtliche Schäden, die infolge von Maßnahmen der Kinder entstanden sind.
2. Der Hotelgast trägt volle materielle Haftung für Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattung oder technischen Geräte der Residenz und ihrer Umgebung, die durch sein Verschulden oder andere ihn besuchenden Gäste entstanden sind. Die Residenz behält sich das Recht vor, den Hotelgast für Schäden aus seinem Verschulden (verifiziert während des Aufenthalts im Objekt) durch Hinzurechnung von Reparaturkosten zur Rechnung zu belasten.
3. Bei Verletzung von Bestimmungen der Ordnung kann die Residenz verweigern, Dienstleistungen für die Person, die diese verletzt, zu erbringen. Diese Person ist verpflichtet, den Forderungen der Residenz unverzüglich zu folgen, Gebühren für bisherige Dienstleistungen zu begleichen, eventuelle Beschädigungen zu bezahlen und die Residenz zu verlassen.
4.. Der das Zimmer verlassende Gast hat jeweils, aus Sicherheitsgründen, den Fernsehen und das Licht auszuschalten, Hähne zuzudrehen, sowie die Tür zu verschließen.
5. Der Residenz steht das gesetzliche Pfändungsrecht auf Sachen zu, die in die Residenz durch den Gast eingebracht wurden, beim Verzug in den Zahlungen für den Aufenthalt oder Nichtbezahlung von Gebühren für erbrachte Dienstleistungen.
§ 6 HAFTUNG DER RESIDENZ
1. Die Residenz haftet für Verlust oder Beschädigung von Sachen, eingebracht durch Personen, die ihre Dienstleistungen im Bereich, der in Vorschriften des [polnischen] Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt wurden, in Anspruch nehmen, nicht
2. Der Gast hat die Rezeption über die Entstehung des Schadens unverzüglich nach dessen Feststellung zu benachrichtigen.
3. Die Residenz haftet aufgrund des Verlusts oder der Beschädigung von Geld, Wertsachen, Kostbarkeiten nur dann, falls diese Gegenstände zur Aufbewahrung in den Residenztresor übergeben wurdeni.
4. Die Residenz behält sich das Recht auf Verweigerung vor, in den Hoteltresor Gegenstände mit hohem Wert, große Geldsummen, Gegenstände, die die Sicherheit gefährden und großräumige Gegenstände, die im Tresor nicht platziert werden können, aufzunehmen.
5. Die Residenz haftet für Beschädigungen und Verlust des Wagens oder anderen Fahrzeuges vom Gast, die darin gelassene Gegenstande und lebendige Tiere, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Parkplatz der Residenz oder außerhalb ihres Geländes geparkt wurden.
§ 7 RÜCKGABE VON GELASSENEN GEGENSTÄNDEN
1. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die im Hotelzimmer durch den ausreisenden Gast gelassen wurden, werden (auf Antrag des Gasts) auf die angegebene Adresse zu dessen Kosten des Eigentümers zurückgesandt.
2. Bei keiner Verfügung zur Zurücksendung der gelassenen Gegenstände seitens des Gasts wird die Residenz die o.g. Gegenstände auf Kosten des Eigentümers durch den Zeitraum von drei Monaten aufbewahren, und nach dessen Ablauf gehen diese Gegenstände in den Eigentum der Residenz über. Lebensmittel werden durch 24 Stunden aufbewahrt.
§ 8 NACHTSTILLE
In der Residenz gilt die Nachtstille von 22:00 bis 7:00 Uhr.
§ 9 REKLAMATIONEN
1. Gäste sind berechtigt, Reklamationen bei Feststellung von Verletzungen in Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen abzugeben.
2. Sämtliche Reklamationen werden durch die Rezeption angenommen.
3. Die Reklamation ist unverzüglich nach Feststellung von Verletzungen im Standard der zu erbringenden Dienstleistungen vorzubringen.
§ 10 ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN
1. In der Residenz und ihrer direkten Umgebung gilt ausschließlicher Rauchverbot außerhalb der dazu ausgesonderten Plätze.
2. In den Appartements können keine gefährlichen Ladungen aufbewahrt werden – Waffen und Munition, entzündbare, explosive und leuchtende Stoffe.
3. Der Gast äußert seine Zustimmung zur Aufbewahrung und Verarbeitung von Personendaten gemäß dem Gesetz über Personendatenschutz GBl. von 2002 Nr. 101, Pos. 926 in jeweils geltender Fassung) durch die Residenz Spa&Wellness Nad Wodospadem, 58-570 Jelenia Góra, ul. Myśliwska 1 a, für Bedürfnisse, die für die Realisierung des Gastaufenthalts in der Residenz und Nutzung durch den Gast von sonstigen durch die Residenz erbringenden Dienstleistungen notwendig sind. Der Gast ist berechtigt, in seine Personendaten einzusehen und diese zu korrigieren.
4. Die Führung von Kundenwerbung und Haustürgeschäften wird verboten.
5. Übermäßiger Lärm auf dem Residenzgelände, Verursachung von unangenehmen Gerüchen oder andere Sachen, die die übrigen Residenzgäste stören, beschädigen oder irritierten können, sind verboten.
6. Geste können keine Änderungen in den Appartements und deren Ausstattung, ausgenommen geringer Verschiebung von Möbeln und Ausstattung, die deren Funktionalität und Nutzungssicherheit nicht beeinträchtigt, vornehmen.
7. Jedes Appartement ist mit entgeltlicher Minibar (Preisliste zugänglich im Appartement) ausgestattet. Das Hotelpersonal verifiziert jeden Tag den Inhalt der Minibar, ergänzt ihren Stand und schreibt fehlende Positionen zur Rechnung des Gasts hinzu.
8. Im SPA-Bereich sind Eingriffe entgeltlich, deren Abrechnung aufgrund der Auftragskarte, geführt durch das SPA-Personal, erfolgt.
9. Grundsätze zur Nutzung aus dem SPA-Bereich wurden in der dort zugänglichen Ordnung bestimmt.
10. Grundsätze zur Nutzung aus dem Sportgeräteverlieh wurden in getrennter Ordnung bestimmt (zugänglich in der Rezeption).
ul. Myśliwska 1a
58-570 Jelenia Góra – Jagniątków
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